Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Thüringer Finanzgerichts vom 20. Februar 2015
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I. Die Beteiligten streiten darüber, ob ein Urteil des Finanzgerichts (FG) nach § 107 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) berichtigt werden durfte.
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