Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 09.07.2021-
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Der Kläger beansprucht von der Beklagten die Zahlung von Urlaubsgeld für das Jahr 2020.
Der Geschäftsgegenstand der Beklagten ist die Errichtung, Wartung und Instandsetzung von Windenergieanlagen, wobei sie ausschließlich für ihren einzigen Kunden, den deutschen Marktführer A, tätig ist. Bei der Beklagten ist ein Betriebsrat gebildet. Dieser besteht seit dem Jahr 2013.
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