1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 04. Januar 2018 gegen den Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts - Registergerichts - Hannover vom 05. Dezember 2017 wird als unzulässig verworfen.
2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
4. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu € 100,- festgesetzt.
I.
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