Auf die Beschwerde des Sachverständigen Dipl.-Ing. H## W##### vom 30. Mai 2017 wird unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen der Beschluss der Zivilkammer 13 des Landgerichts Berlin -
Die Vergütung des Sachverständigen wird auf 9.177,76 EUR festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|