Zulässigkeit der Beschwerde einer von Amts wegen gelöschten GmbH im AmtslöschungsverfahrenVoraussetzungen der Löschung der vollzogenen Löschungseintragung wegen Vermögenslosigkeit
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.02.2017 - Aktenzeichen I-3 Wx 126/16
DRsp Nr. 2017/4620
Zulässigkeit der Beschwerde einer von Amts wegen gelöschten GmbH im AmtslöschungsverfahrenVoraussetzungen der Löschung der vollzogenen Löschungseintragung wegen Vermögenslosigkeit
1. Für das Amtslöschungsverfahren (hier auf Löschung des wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister erfolgten Löschungseintrags einer GmbH) wie auch für das Beschwerdeverfahren (gegen die Ablehnung der Löschung) ist die gelöschte Gesellschaft als fortbestehend anzusehen sowie beschwerdeberechtigt und kann nach wie vor durch ihren bisherigen gesetzlichen Vertreter vertreten werden.2. Eine Löschung der vollzogenen Löschungseintragung wegen Vermögenslosigkeit kommt nur in Betracht, wenn die Registereintragung auf einer Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften (namentlich betreffend das vorangegangene Widerspruchsverfahren, die ordnungsgemäße Bekanntgabe der Löschungsabsicht an die gesetzlichen Vertreter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Widerspruchserhebung; die sachliche Entscheidung nach fristgerechter Erhebung des Widerspruchs sowie die sachliche Prüfung der Löschungsvoraussetzungen, hier Ausreichen zur Zeit der Löschungsankündigung vorhandener amtswegiger Erkenntnisse zur Vermögenslosigkeit der betroffenen Gesellschaft) beruht.
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