Die Beschwerde des Antragsgegners vom 16.06.2023 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegen vom 06.06.2023 wird als unzulässig verworfen.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 600,- € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin und der Antragsgegner sind rechtskräftig geschiedene Eheleute.
Aus der Ehe ist der gemeinsame Sohn E. V., geboren am 00.00.2012, hervorgegangen. Das Kind wird von den Beteiligten im paritätischen Wechselmodell betreut.
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