Die Beschwerde gegen den Beschluss des Finanzgerichts Düsseldorf vom 23.09.2019 – 12 Ko 172/19
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Die Beschwerde ist unzulässig.
1. Sie ist nicht statthaft, denn gemäß § 128 Abs. 4 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ist die Beschwerde in Streitigkeiten über Kosten nicht gegeben.
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