Die Beschwerde des Beklagten vom 06.02.2020 gegen den Beschluss des Landgerichts Ellwangen (Jagst) vom 17.01.2020, Az.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Gegenstandswert dieses Beschwerdeverfahrens: 584,00 €
I.
Der Beklagte wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Schlusskostenabrechnung des Landgerichts Ellwangen bzgl. des durchgeführten Berufungsverfahrens.
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