Es wird festgestellt, dass die Beschwerde der Angeklagten gegen den Beschluss der 1. Strafkammer des Landgerichts Bamberg vom 31.08.2018 erledigt ist.
I.
Die Angeklagte wurde mit Urteil des Amtsgerichts Bamberg vom 17.01.2018 wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zur Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 35,00 € verurteilt. Gegen dieses Urteil haben sowohl die Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Bamberg Berufung eingelegt.
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