Auf die Beschwerde der Antragsgegnerinnen wird die Streitwertfestsetzung im Beschluss der 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 25. Januar 2018, abgeändert durch Beschluss der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 25. 09. Mai 2018, abgeändert und anderweit auf 100.000 € festgesetzt, wobei auf jeden der beiden Antragsgegnerinnen 50.000 € entfallen.
Gebühren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Beschwerde der Antragsgegnerinnen hat einen Teilerfolg.
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