Die Beschwerde gegen den Streitwertbeschluss der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Darmstadt vom 21.2. 2019 wird als unzulässig verworfen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Beschwerde ist unzulässig.
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