Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Amberg - Registergericht - vom 29.03.2018, Az.
Die Sache wird an das Amtsgericht Amberg - Registergericht - zur erneuten Entscheidung über den Eintragungsantrag vom 20.03.2018 - URNr. xy - und die Aufnahme der neuen Gesellschafterliste in das Handelsregister unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats zurückverwiesen.
2.Von der Erhebung von Kosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen.
I.
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