KG - Beschluss vom 02.08.2018
22 W 30/18
Normen:
BGB § 37; FamFG § 62;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Charlottenburg, - Vorinstanzaktenzeichen 95 VR 34926 B

Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine befristete Ermächtigung zur Einladung einer Mitgliederversammlung nach Ablauf der Befristung

KG, Beschluss vom 02.08.2018 - Aktenzeichen 22 W 30/18

DRsp Nr. 2018/12383

Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine befristete Ermächtigung zur Einladung einer Mitgliederversammlung nach Ablauf der Befristung

Eine Beschwerde gegen eine befristete Ermächtigung zur Einladung zur Mitgliederversammlung erledigt sich, wenn die in der Ermächtigung enthaltene Befristung abgelaufen ist. Mit der Erledigung entfällt die Beschwer, die Beschwerde wird unzulässig.

Die Beschwerde des Beteiligten zu 4) wird als unzulässig verworfen.

Der Beteiligte zu 4) hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Der Gebührenwert des Verfahrens wird auf 5.000 EUR festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 37; FamFG § 62;

Gründe:

I.