Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
I.
Die Beteiligte ist eine nach niederländischem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (B.V.) mit Sitz in A..., die unter der Nr. ... im niederländischen Handelsregister der Kammer für Handelssachen (Kamer van Koophandel) eingetragen ist. Mit notariell beurkundetem Beschluss vom 13. April 2016 beschloss die Alleingesellschafterin die Umwandlung der B... im Wege eines grenzüberschreitenden Formwechsels in eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Verlegung ihres Satzungs- und Verwaltungssitzes nach C... sowie die Änderung der Firmierung in D.... Am 3. Mai 2016 hat der Geschäftsführer der Beteiligten die Eintragung der Umwandlung angemeldet.
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