OLG Düsseldorf - Beschluss vom 19.07.2017
I-3 Wx 171/16
Normen:
AEUV Art. 49; FamFG § 382 Abs. 4 S. 1; UmwG § 1 Abs. 1; UmwG § 191; UmwG § 226;
Fundstellen:
DB 2017, 2539
DStR 2017, 11
DStR 2017, 2345
DZWIR 2017, 597
GmbHR 2017, 1274
MDR 2017, 1310
ZIP 2017, 2057
Vorinstanzen:
AG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 88 AR 1294/16

Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Fristsetzung des Handelsregisters mit Androhung der Zurückweisung des Eintragungsantrags nach FristablaufBegründetheit eines Antrag auf Eintragung der Umwandlung einer nach niederländischem Recht gegründet, im niederländischen Handelsregister eingetragenen, im Wege eines grenzüberschreitenden Formwechsels entstandenen GmbH

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2017 - Aktenzeichen I-3 Wx 171/16

DRsp Nr. 2017/16783

Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Fristsetzung des Handelsregisters mit Androhung der Zurückweisung des Eintragungsantrags nach Fristablauf Begründetheit eines Antrag auf Eintragung der Umwandlung einer nach niederländischem Recht gegründet, im niederländischen Handelsregister eingetragenen, im Wege eines grenzüberschreitenden Formwechsels entstandenen GmbH

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Normenkette:

AEUV Art. 49; FamFG § 382 Abs. 4 S. 1; UmwG § 1 Abs. 1; UmwG § 191; UmwG § 226;

Gründe

I.

Die Beteiligte ist eine nach niederländischem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (B.V.) mit Sitz in A..., die unter der Nr. ... im niederländischen Handelsregister der Kammer für Handelssachen (Kamer van Koophandel) eingetragen ist. Mit notariell beurkundetem Beschluss vom 13. April 2016 beschloss die Alleingesellschafterin die Umwandlung der B... im Wege eines grenzüberschreitenden Formwechsels in eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Verlegung ihres Satzungs- und Verwaltungssitzes nach C... sowie die Änderung der Firmierung in D.... Am 3. Mai 2016 hat der Geschäftsführer der Beteiligten die Eintragung der Umwandlung angemeldet.