Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 18. Februar 2022 aufgehoben.
Die Beschwerde führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses, der nicht hätte ergehen dürfen, weil das Verfahrensrecht einen Beschluss mit dem erlassenen Inhalt nicht vorsieht.
Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Amtsgericht angekündigt, den "Antrag" der Antragstellerin, sie aus dem Handelsregister zu löschen, zurückzuweisen. In der Rechtsmittelbelehrung hat das Amtsgericht den Beschluss als "Zwischenverfügung" bezeichnet.
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