KG - Beschluss vom 17.09.2018
22 W 57/18
Normen:
PartGG § 11 Abs. 1 S. 1; HGB § 17;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Charlottenburg, - Vorinstanzaktenzeichen HRB

Zulässigkeit der Bezeichnung Partners in der Firma einer GmbH

KG, Beschluss vom 17.09.2018 - Aktenzeichen 22 W 57/18

DRsp Nr. 2018/14605

Zulässigkeit der Bezeichnung „Partners“ in der Firma einer GmbH

Eine GmbH kann die Bezeichnung “Partners” nicht in der Firma verwenden. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Bezeichnung als Hinweis auf einen Zusammenschluss mehrer Personen verstanden werden kann. Im Zweifel ist die Verwendung untersagt.

Die Beschwerde der Beteiligten wird zurückgewiesen.

Normenkette:

PartGG § 11 Abs. 1 S. 1; HGB § 17;

Gründe:

I.

Die Beteiligte ist seit dem 17. Oktober 2017 in das Handelsregister B des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Am 25. Mai 2018 beschloss Frau ######## aufgrund einer u.a. ihr erteilten notariell beglaubigten und apostollierten Vollmacht vom 27. Februar 2018 für die Alleingesellschafterin, P#### C### P#### Holding B.V., die Änderung des die Firma betreffenden § 1 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages. Er sollte nunmehr die Fassung tragen:

"Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma P#### Capital Partners #### GmbH."