OLG Düsseldorf - Beschluss vom 22.02.2017
I-3 Wx 145/16
Normen:
HGB § 13d; HGB § 18 Abs. 1; HGB § 18 Abs. 2; HGB § 30 Abs. 3;
Fundstellen:
BB 2017, 1235
DStR 2017, 10
FGPrax 2017, 119
GmbHR 2017, 586
NJW-RR 2017, 742
ZIP 2017, 879

Zulässigkeit der Eintragung der Verlegung der Zweigniederlassung eines niederländischen Unternehmens innerhalb Deutschlands

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2017 - Aktenzeichen I-3 Wx 145/16

DRsp Nr. 2017/4378

Zulässigkeit der Eintragung der Verlegung der Zweigniederlassung eines niederländischen Unternehmens innerhalb Deutschlands

1. Der Eintragung der Verlegung der Zweigniederlassung eines niederländischen Unternehmens innerhalb Deutschlands in das Handelsregister steht nicht entgegen, dass die Zweigniederlassung identisch mit dem Unternehmen firmiert, das seinen Sitz und seine Hauptniederlassung in den Niederlanden hat. 2. Solange für die Zweigniederlassung eine eigene Firma nicht gebildet wurde, ist bei der Registereintragung ein Zusatz, der die Einordnung als Zweigniederlassung ermöglicht, – insoweit sind an ausländische Unternehmen keine strengeren Anforderungen zu stellen als an inländische – weder wegen einer sonst fehlenden Kennzeichnungskraft noch aus dem Gesichtspunkt einer zu vermeidenden Irreführung des Rechtsverkehrs erforderlich.

Tenor

Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben. Das Registergericht wird angewiesen, von den dort geäußerten Bedenken Abstand zu nehmen.

Normenkette:

HGB § 13d; HGB § 18 Abs. 1; HGB § 18 Abs. 2; HGB § 30 Abs. 3;

Gründe

I.