Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 25. Mai 2020 wird zurückgewiesen.
I.
Das Amtsgericht wies die auf eine Ersteintragung gerichtete Anmeldung der Beteiligten - einer UG i.Gr. - mit einem Beschluss vom 25. Mai 2020 zurück, weil der erforderte Kostenvorschuss in Höhe von 150 EUR nicht eingezahlt worden war.
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