Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 6. August 2018 aufgehoben.
II.Die weitergehende Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird verworfen.
III.Die Beteiligten zu 1 und 2 haben gesamtschuldnerisch die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen der Beteiligten zu 3 aus einem Geschäftswert von 100.000 € zu tragen.
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