Die vorab per FAX am 13. Dezember 2017 bei dem Landgericht Hannover eingegangene Beschwerde des Klägers vom selben Tage gegen den Beschluss der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 28. September 2017, durch den die Erinnerung des Klägers gegen den Kostenansatz in den Kostenrechnungen vom 4. November und 6. Dezember 2016 zurückgewiesen worden ist, wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.
Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|