FG Saarland - Beschluss vom 25.09.2002
1 K 364/99
Normen:
AO (1977) § 149 ; AO (1977) § 152 ; AO (1977) § 5 ; EStG § 25 Abs. 3 ;

Zulässigkeit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags bei Steuererstattung; Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 16. August 2002 [Umsatzsteuer 1992]

FG Saarland, Beschluss vom 25.09.2002 - Aktenzeichen 1 K 364/99

DRsp Nr. 2002/18214

Zulässigkeit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags bei Steuererstattung; Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 16. August 2002 [Umsatzsteuer 1992]

1. Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist auch dann zulässig, wenn die Einkommensteuererklärung zu einer erheblichen Steuererstattung führt, denn dies entbindet nicht von der Verpflichtung zur rechtzeitigen Abgabe der Steuererklärung. 2. Geht die Einkommensteuererklärung erst zwei Jahre nach dem Zeitpunkt der letztmaligen Gewährung einer Fristverlängerung ein und wurden auch die Steuererklärungen für die vorangegangenen Veranlagungszeiträume ständig verspätet, mit unter erst nach entsprechenden Zwangsgeldandrohungen abgegeben, ist die Festsetzung eines Verspätungszuschlages ermessensgerecht.

Normenkette:

AO (1977) § 149 ; AO (1977) § 152 ; AO (1977) § 5 ; EStG § 25 Abs. 3 ;

Tatbestand:

I.