Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 09.08.2017 – 4 K 442/16 Erb wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind die Erben des am 27.02.2014 verstorbenen Erblassers.
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