Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 31. Mai 2013 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 19. September 2012 wird zurückgewiesen. Die Kosten der Rechtsmittelverfahren hat die Klägerin zu tragen.
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