1. Auf die Beschwerde der betroffenen Gesellschaft vom 25. März 2021 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Registergerichts - Hannover vom 25. Februar 2021 aufgehoben und das Registergericht angewiesen, dem Eintragungsverfahren unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats Fortgang zu geben.
2. Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
3. Wert der Beschwerde: € 5.000,-.
I.
Mit notarieller Anmeldung vom 30. Dezember 2020 (Bl. 35 ff. d.A.) meldeten deren Gesellschafter die durch Formwechsel der bisherigen X-Rechtsanwälte GbR unter dem Namen ".X-Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB" gegründete Beschwerdeführerin zur Eintragung in das Partnerschaftsregister an. Der für die GbR namensgebende Gesellschafter, Rechtsanwalt X, gehört der Partnerschaftsgesellschaft nicht mehr an.
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