Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 03. April 2018 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 19. März 2018, Az. HRA 69466, wird zurückgewiesen. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 30.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist ein Antrag der Beteiligten zu 2) vom 01. November 2016 und - insoweit gleichlautend - vom 09. Februar 2018 auf gerichtliche Bestellung eines Nachtragliquidators für die Beteiligte zu 1).
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