FG Köln - Beschluss vom 28.11.2022
11 V 2119/22
Normen:
AO § 191 Abs. 1 S. 1-2; AnfG § 2;

Zulässigkeit der Inanspruchnahme der Tochter durch einen Duldungsbescheid für Steuerverbindlichkeiten ihres Vaters; Anfechtung wegen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis außerhalb des Insolvenzverfahrens durch Duldungsbescheid

FG Köln, Beschluss vom 28.11.2022 - Aktenzeichen 11 V 2119/22

DRsp Nr. 2023/3725

Zulässigkeit der Inanspruchnahme der Tochter durch einen Duldungsbescheid für Steuerverbindlichkeiten ihres Vaters; Anfechtung wegen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis außerhalb des Insolvenzverfahrens durch Duldungsbescheid

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AO § 191 Abs. 1 S. 1-2; AnfG § 2;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten über die Zulässigkeit der Inanspruchnahme der Antragstellerin durch einen Duldungsbescheid für Steuerverbindlichkeiten ihres Vaters.

Der Antragsgegner nahm die Antragstellerin mit Duldungsbescheid vom 18.10.2021 für Steuerverbindlichkeiten ihres Vaters - A1 - über ... Euro in Anspruch. Die Zwangsvollstreckung hinsichtlich der Steuerverbindlichkeiten blieb beim Vater erfolglos. Hinsichtlich der Höhe und Zusammensetzung der Steuerverbindlichkeiten wird auf Anlage 1 sowie die Unteranlagen 1.1 und 1.2. Bezug genommen, die sich in den Steuerakten des Antragsgegners befinden.