Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 10.03.2022 - 10 K 2288/21 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten um die isolierte Aufhebung einer Einspruchsentscheidung, mit der die Familienkasse Nordrhein-Westfalen West (Beklagte und Revisionsklägerin —Revisionsklägerin—) den Einspruch gegen die Ablehnung eines Erlassantrags durch die Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Recklinghausen, Inkasso-Service Familienkasse (Agentur für Arbeit Recklinghausen, Inkasso-Service Familienkasse) zurückgewiesen hat.
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