Zwischen den Beteiligten besteht seit 1987 Streit über die Abrechnung der Einkommensteuerschulden des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger). Deswegen ergangene Abrechnungsbescheide waren Gegenstand gerichtlicher Verfahren. Im Juni 2001 hat der Kläger bei dem Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) erneut einen Abrechnungsbescheid beantragt, wobei er geltend machte, der zuletzt vor Gericht angefochtene Abrechnungsbescheid habe nur die Einkommensteuer 1983 betroffen und sei zudem falsch. Ferner beantragte der Kläger den Erlass eines Zinsbescheides über Prozesszinsen, die ihm aufgrund seines in dem Abrechnungsbescheid festzustellenden Guthabens (rd. 1 500 DM) zustünden.
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