1. Die Verfahren
2. Die Beschwerden der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen die Urteile des Finanzgerichts München vom 28.06.2019 –
3. Die Kosten der Beschwerdeverfahren hat die Klägerin zu tragen.
4. Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Verfahren
1. Die Verbindung der beiden Beschwerdeverfahren beruht auf § 73 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 121 der Finanzgerichtsordnung ().
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