BFH - Beschluss vom 10.03.2023
X B 70/22
Normen:
AO § 45 Abs. 1; UmwG § 123 Abs. 3; UmwG § 131 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2023, 719
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 17.05.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 1541/20

Zulässigkeit der Klage des im Zuge einer Ausgliederung gem. 123 Abs. 3 UmwG übernehmenden Rechtsträgers gegen einen an den übertragenden Rechtsträger ergangenen Steuerbescheid

BFH, Beschluss vom 10.03.2023 - Aktenzeichen X B 70/22

DRsp Nr. 2023/4954

Zulässigkeit der Klage des im Zuge einer Ausgliederung gem. 123 Abs. 3 UmwG übernehmenden Rechtsträgers gegen einen an den übertragenden Rechtsträger ergangenen Steuerbescheid

NV: In der Rechtsprechung des BGH und BFH ist geklärt, dass es in Fällen der Ausgliederung (§ 123 Abs. 3 UmwG) nicht zu einer Gesamtrechtsnachfolge i.S. des § 45 AO kommt. Der übernehmende Rechtsträger kann daher wegen eines an den übertragenden Rechtsträger ergangenen Steuerbescheids nicht in zulässiger Weise Klage erheben.

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 17.05.2022 – 13 K 1541/20 G wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

AO § 45 Abs. 1; UmwG § 123 Abs. 3; UmwG § 131 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe

I.