FG Baden-Württemberg, vom 13.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 3803/10
Zulässigkeit der Klage des Insolvenzschuldners gegen die Feststellung von Forderungen des Finanzamts zur Insolvenztabelle
BFH, Beschluss vom 15.03.2013 - Aktenzeichen VII B 49/12
DRsp Nr. 2013/17342
Zulässigkeit der Klage des Insolvenzschuldners gegen die Feststellung von Forderungen des Finanzamts zur Insolvenztabelle
1. NV: Aufgrund ihrer Vollstreckbarkeit sind Steuerbescheide als vollstreckbare Schuldtitel i.S. der §§ 179 Abs. 2 und 184 Abs. 2InsO anzusehen.2. NV: Ist das Einspruchsverfahren durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners unterbrochen worden, und hat der Schuldner im Prüfungstermin der vom Finanzamt geltend gemachten Forderung widersprochen, obliegt es nach § 184 Abs. 2InsO dem Schuldner, den Widerspruch durch Aufnahme des unterbrochenen Einspruchsverfahrens zu verfolgen.3. NV: Erhebt der Schuldner in dieser Situation Klage, ohne das unterbrochene Einspruchsverfahren wieder aufzunehmen, ist die Klage wegen des fehlenden Vorverfahrens unzulässig.
§§ 179 Abs. 2, 184 Abs. 2InsO verlangen lediglich die Verfolgung des Widerspruchs gegen die Steuerfestsetzung, nicht jedoch die Erhebung einer Klage.