Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 17.08.2020 wird der Kostenfeststellungsbeschluss des Landgerichts Neuruppin - Rechtspfleger - vom 03.08.2020, Az.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Die nach §
1. Das Landgericht hätte den Antrag des Beklagten auf Erlass eines Kostenfeststellungsbeschlusses jedenfalls schon deshalb zurückweisen müssen, weil hierfür ein Feststellungsinteresse des Beklagten fehlt.
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