Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 EUR festgesetzt.
I.
Die Beteiligte zu 1), eine GmbH, ist seit dem 6. Juli 2011 in das Handelsregister Abteilung B des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Der Beteiligte zu 2) war seit diesem Zeitpunkt als Geschäftsführer eingetragen. Am 4. Juni 2015 ist die Beendigung seiner Geschäftsführerstellung und die Bestellung eines Herrn A H als Geschäftsführer eingetragen worden. Ein zwischenzeitlich eröffnetes Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beteiligten zu 1) ist wegen Wegfall des Eröffnungsgrundes mit Beschluss vom 2. Juli 2018 eingestellt worden.
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