Die Berufung der Beklagten gegen das am 19.10.2018 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen 96 des Landgerichts Berlin -
Das angefochtene Urteil ist fortan ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte hat die Kosten der Berufungsinstanz zu tragen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 20.000 € festgesetzt.
I. Die Klägerin macht als (unmittelbare) Kommanditistin im Wege der Feststellungsklage die Nichtigkeit eines im schriftlichen Umlaufverfahren der Beklagten am 26.01.2018 gefassten Beschlusses geltend. Mit diesem wird die Geschäftsführung der Beklagten angewiesen, personenbezogene Daten der Gesellschafter nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesellschafters an Mitgesellschafter herauszugeben.
Die Klägerin macht geltend, der angegriffene Beschluss verletze ihren mitgliedschaftsrechtlichen Auskunftsanspruch.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|