Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 03.11.2015 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Der Kläger und ursprüngliche Revisionskläger (Pflichtteilsberechtigter) ist während des Revisionsverfahrens verstorben. Alleinerbin ist die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), seine Ehefrau.
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