Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 15. Juli 2015
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob auf Basis des US-Dollars (USD) erzielte Investmentfonds-Aktiengewinne, die sich aufgrund von Währungsschwankungen als Aktienverluste erweisen, bei der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens zu berücksichtigen sind.
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