BFH - Urteil vom 21.09.2016
I R 63/15
Normen:
InvStG § 8 Abs. 3, § 5 Abs. 2; KStG § 8b Abs. 3 Satz 3; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2; FGO § 107 Abs. 1;
Fundstellen:
BFHE 256, 11
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 15.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 2484/13

Zulässigkeit der Neutralisierung der Teilwertabschreibung ausländischer Investmentanteile durch außerbilanzielle Hinzurechnung

BFH, Urteil vom 21.09.2016 - Aktenzeichen I R 63/15

DRsp Nr. 2017/1966

Zulässigkeit der Neutralisierung der Teilwertabschreibung ausländischer Investmentanteile durch außerbilanzielle Hinzurechnung

1. Nimmt eine Kapitalgesellschaft, die Investmentanteile an einem in US-Dollar geführten Aktienfonds erworben hat, auf-grund einer ungünstigen Entwicklung des Währungswechselkurses eine Teilwertabschreibung auf die Investmentanteile in ihrer Steuerbilanz vor, so führt dies zu einer außerbilanziellen Hinzurechnung gemäß § 8 Abs. 3 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG und damit zu einer steuerlichen Neutralisierung der Teilwertabschreibung. 2. Die unionsrechtlichen Grundfreiheiten werden hierdurch nicht beschränkt.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 15. Juli 2015 4 K 2484/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

InvStG § 8 Abs. 3, § 5 Abs. 2; KStG § 8b Abs. 3 Satz 3; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2; FGO § 107 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten darüber, ob auf Basis des US-Dollars (USD) erzielte Investmentfonds-Aktiengewinne, die sich aufgrund von Währungsschwankungen als Aktienverluste erweisen, bei der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens zu berücksichtigen sind.