Auf die Beschwerde der Verfügungsklägerinnen wird der Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 25.5.2021 - 2/3
Der Verfügungsbeklagten wird es im Wege der einstweiligen Verfügung bei Meidung von Ordnungsgeld bis zu € 250.000,--, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, die Ordnungshaft zu vollstrecken an einem Mitglied ihres Vorstands, für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt,
in Bezug auf die Verfügungsklägerin zu 1 zu behaupten und/oder zu verbreiten und/oder behaupten oder verbreiten zu lassen:
a. „Der im Unternehmen aufstrebende A versucht am nächsten Tag jedoch sein Glück. Vergebens. Sechsmal versucht A durch verschiedene Zugänge in das Gebäude zu gelangen, wird aber jedes Mal von Sicherheitsleuten und Polizisten abgewiesen.“;
b. „Mit X in der geheimen Chat-Gruppe zu Y sind vier Russen. Zwei davon sind die Chefs von Russischer Sender und Russischer Sender. Ein weiterer ist ein ranghoher Mitarbeiter von Russischer Sender, der fünfte bleibt unerkannt.“;
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