FG Düsseldorf, vom 29.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 3028/08
Zulässigkeit der Revision bei der Rüge einer unzutreffenden Tatsachenwürdigung und einer fehlerhaften Rechtsanwendung als materiell-rechtliche Fehler
BFH, Beschluss vom 14.09.2010 - Aktenzeichen IV B 121/09
DRsp Nr. 2011/566
Zulässigkeit der Revision bei der Rüge einer unzutreffenden Tatsachenwürdigung und einer fehlerhaften Rechtsanwendung als materiell-rechtliche Fehler
NV: Allein der Vortrag, das FG habe von einem mechanischen Eingabefehler als offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 129AO ausgehen müssen, rügt einen materiell-rechtlichen Fehler und führt deshalb nicht zur Zulassung der Revision.
Die Beschwerde ist --bei erheblichen Zweifeln an ihrer Zulässigkeit im Hinblick auf eine den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) genügende Darlegung der Voraussetzungen des § 115 Abs. 2FGO -- jedenfalls unbegründet.
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