Zulässigkeit der Rückforderung gewährter Ausfuhrerstattungen
FG Hamburg, Urteil vom 17.05.2001 - Aktenzeichen IV 76/99
DRsp Nr. 2001/13195
Zulässigkeit der Rückforderung gewährter Ausfuhrerstattungen
1. Hat das Erzeugnis, für das die nichtdifferenzierte Ausfuhrerstattung gezahlt wurde, seine Drittlandbestimmung nicht erreicht, so ist die jeder Ausfuhrerstattung immanente Voraussetzung der Ausfuhr in das Drittland und damit die Rechtfertigung für das Behaltendürfen der Erstattung mit der Folge entfallen, dass die gestützt auf die VO Nr. 3665/87 gewährte Erstattung zurückzuzahlen ist. Weder das Urteil des EuGH vom 14.12.2000 - C 110/99 - zur Verordnung (EWG) Nr. 2730/79 (= Vorgänger-Verordnung zu VO NR. 3665/87) noch die VO NR. 800/1999 (= Nachfolge-Verordnung zu VO Nr. 3665/97) stehen einer Rückforderung der nichtdifferenzierten Ausfuhrerstattung entgegen.2. Für die Jahreszeit ungewöhnliche Witterungsverhältnisse im Bestimmungsland, die sich auf die Gesundheit der Tiere (hier: Zuchtrinder) negativ auswirken, stellen keinen Fall höherer Gewalt im Sinne des Art. 5 Abs. 1 VO Nr. 3665/87 dar.
Normenkette:
EWG 3665/87 Art. 32 Abs. 1 ;
Tatbestand:
Die Klägerin wendet sich gegen die Rückforderung von Ausfuhrerstattung durch den Beklagten.
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