Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Würzburg vom 22. März 2022 mit den Feststellungen aufgehoben.
2.Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Steuerhinterziehung in 31 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Dagegen wendet sich der Angeklagte mit der Revision und rügt die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Die Revision hat Erfolg (§ 349 Abs. 4 StPO).
I.
Das Landgericht hat folgende Feststellungen und Wertungen getroffen:
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