Auf die Beschwerde der betroffenen Gesellschaft vom 16. April 2021 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Registergericht - Tostedt vom 26. März 2021 aufgehoben. Das Registergericht wird angewiesen, dem Verfahren unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats Fortgang zu geben.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
I.
Die betroffene Gesellschaft, deren Stammkapital 1 Mio. Euro beträgt, befindet sich seit Januar 2019 in Liquidation. Mit formgerechter Anmeldung des Liquidators vom 19. März 2021 (Bl. 15 AR-Hefter) begehrt sie die Eintragung ihrer Sitzverlegung aus dem Bezirk des Registergerichts Hannover in den Bezirk des Registergerichts Tostedt, nämlich nach Cuxhaven; dem liegt ein satzungsändernder Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 9. März 2021 zugrunde.
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