Die Beschwerde vom 22. Januar 2018 (Bl. 19 d. A.) gegen die Zwischenverfügung der Rechtspflegerin des Amtsgerichts Walsrode - Registergericht - vom 15. Januar 2018 (Bl. 17 d. A.) wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Gegenstandswert der Beschwerde: 30.000 €.
Die Antragstellerin richtet sich mit ihrer Beschwerde dagegen, dass das Registergericht die Zurückweisung ihres Eintragungsantrages betreffend die Neufassung der Satzung mit der Begründung in Aussicht gestellt hat, ein Entfall der Regelungen zum Gründungsaufwand sei jedenfalls vor Ablauf von zehn Jahren nach erstmaliger Eintragung nicht zulässig.
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