Auf die sofortige Beschwerde der Verfügungsklägerin wird der Streitwertbeschluss im Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 25.10.2017, Az.
I.
Mit Beschluss vom 28.10.2016 ordnete das Landgericht Nürnberg-Fürth die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens an und erließ im Wege der einstweiligen Verfügung bestimmte Anordnungen. Den Streitwert setzte es auf 150.000,00 € fest.
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