Auf die weitere Beschwerde des Antragstellers vom 5. Oktober 2021 wird der Beschluss des Landgerichts Bonn vom 29. September 2021 -
Als aus der Staatskasse zu ersetzende Gebühr wird die Vergütung des Antragstellers für das Beratungshilfeverfahren V. -
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
I.
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