Auf die weitere Beschwerde des Antragstellers vom 11. Oktober 2021 wird der Beschluss des Landgerichts Bonn vom 30. September 2021 -
Als aus der Staatskasse zu ersetzende Gebühr wird die Vergütung des Antragstellers für das Beratungshilfeverfahren G. -
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
I.
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