Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Cottbus vom 5. Juli 2022 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten noch über die Feststellung, ob eine von der Klägerin zunächst erhobene und auf die Vergütung von stationärer Krankenhausbehandlung gerichtete Leistungsklage zulässig und begründet war.
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