Die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 12.06.2017 gegen den Beschluss der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 28.04.2017 -
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Geschäftswert für die Beschwerdeinstanz wird auf 50.000 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob bei der Antragsgegnerin ein Aufsichtsrat nach dem zu bilden ist.
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