Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 10.08.2017 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.493,45 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 356,52 EUR seit 02.07.2015, aus 700,90 EUR seit 02.07.2016 und aus 436,03 EUR seit 04.07.2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens haben der Kläger zu 3/8 und die Beklagte zu 5/8 zu tragen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger zu 1/5 und die Beklagte zu 4/5 zu tragen.
III.Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.
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