Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 31. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 27.1.2020, Az.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Beschwerdewert: 16.500 €
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