FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 09.06.2015
6 K 6138/12
Normen:
EStG 2005 § 15 Abs. 2; EStG 2005 § 15 Abs. 3 Nr. 2; EStG 2005 § 20 Abs. 1; EStG 2009 § 20 Abs. 2 Nr. 7; FGO § 40 Abs. 2;
Fundstellen:
DStR 2016, 8
DStRE 2016, 449

Zulässigkeit einer auf die Feststellung einer anderen Einkunftsart gerichteten Klage trotz damit verbundener höherer Einkünfte gewerbliche Einkünfte einer nicht gewerblich geprägten GmbH & Co. KG durch Kauf von sechs Forderungen in zweistelliger Millionenhöhe gegenüber einer in Insolvenz befindlichen GmbH

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.06.2015 - Aktenzeichen 6 K 6138/12

DRsp Nr. 2015/17049

Zulässigkeit einer auf die Feststellung einer anderen Einkunftsart gerichteten Klage trotz damit verbundener höherer Einkünfte gewerbliche Einkünfte einer nicht gewerblich geprägten GmbH & Co. KG durch Kauf von sechs Forderungen in zweistelliger Millionenhöhe gegenüber einer in Insolvenz befindlichen GmbH

1. Eine Klage gegen einen Feststellungsbescheid, mit der die Feststellung einer anderen Art der Einkünfte (hier: Kapitaleinkünfte statt gewerblicher Einkünfte) beantragt wird, ist auch dann zulässig, wenn die Einkünfte in der von der Klägerin beantragten Einkunftsart höher wären als in der vom FA festgestellten Einkunftsart; insoweit ist unbeachtlich, ob und ggf. in welchem Umfang die Änderung der Einkunftsart Einfluss auf die Höhe der Einkünfte haben könnte.