Zulässigkeit einer auf die Feststellung einer anderen Einkunftsart gerichteten Klage trotz damit verbundener höherer Einkünfte gewerbliche Einkünfte einer nicht gewerblich geprägten GmbH & Co. KG durch Kauf von sechs Forderungen in zweistelliger Millionenhöhe gegenüber einer in Insolvenz befindlichen GmbH
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.06.2015 - Aktenzeichen 6 K 6138/12
DRsp Nr. 2015/17049
Zulässigkeit einer auf die Feststellung einer anderen Einkunftsart gerichteten Klage trotz damit verbundener höherer Einkünfte gewerbliche Einkünfte einer nicht gewerblich geprägten GmbH & Co. KG durch Kauf von sechs Forderungen in zweistelliger Millionenhöhe gegenüber einer in Insolvenz befindlichen GmbH
1. Eine Klage gegen einen Feststellungsbescheid, mit der die Feststellung einer anderen Art der Einkünfte (hier: Kapitaleinkünfte statt gewerblicher Einkünfte) beantragt wird, ist auch dann zulässig, wenn die Einkünfte in der von der Klägerin beantragten Einkunftsart höher wären als in der vom FA festgestellten Einkunftsart; insoweit ist unbeachtlich, ob und ggf. in welchem Umfang die Änderung der Einkunftsart Einfluss auf die Höhe der Einkünfte haben könnte.
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